In wenigen Wochen beginnen die Sommerferien,
die Hauptreisezeit für viele Bürgerinnen und Bürger.
Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis,
Reisepass) auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat wird seit dem 1. November 2010 ausgestellt. Er ist deutlich
teurer und aufwändiger, aber mit mehr Funktionen als der alte Personalausweis ausgestattet.
Allerdings benötigt der neue Personalausweis dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand (Erklärung zur
Staatsangehörigkeit, Beratung, evtl. digitaler Fingerabdruck…), sei es bei der Antragstellung als auch beim
Abholen des neuen Personalausweises. Sie sollten bei der Antragstellung und beim Abholen Zeit mitbringen.
Gegebenenfalls müssen Sie auch zur Beantragung Wartezeiten in Kauf nehmen.
Zur Antragstellung von Personalausweis und Reisepass müssen Sie mitbringen:
Der Kinderreisepass hat eine 6-jährige Gültigkeitsdauer und kann nur noch bis zum 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Der Kinderreisepass muss grundsätzlich ein Lichtbild enthalten, egal welchen Alters Ihr Kind ist. Dieses Lichtbild muss den biometrischen Anforderungen entsprechen. Kinderreisepässe für Kinder ab 10 Jahren müssen von den Kindern bei Antragstellung selbst unterschrieben werden. Die Bearbeitungszeit dauert ca. 3 Tage.
Die staatlich festgesetzten Gebühren sind bei der Antragstellung wie folgt zu begleichen:
- Antragstellende Person unter 24 Jahren | 22,80 |
- Antragstellende Person ab 24 Jahren | 37,00 |
- Vorläufiger Personalausweis | 10,00 |
- Antragstellende Person unter 24 Jahren | 37,50 |
- Expresspass unter 24 Jahren | 69,50 |
- Antragstellende Person ab 24 Jahren | 60,00 |
- Expresspass ab 24 Jahren | 91,00 |
- Ausstellung | 13,00 |
- Verlängerung | 6,00 |
Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024 |
Zustimmungserklärung Passaustellung (Stand: 22.01.2024, 375 KB)
Zustimmungserklärung zur Passaustellung für Minderjährige
Vollmacht Passabholung (40 KB)
Vollmacht zur Passabholung
Auf der Homepage der Gemeinde ( www.bartholomae.de, Bereich Bürgerservice/Service Portal) können Sie sich Informationen zur Onlinefunktion herunterladen. Außerdem stehen allgemeine Informationen zum neuen Personalausweis über die Internetseite www.personalausweisportal.de zur Verfügung.