- Bitte nicht auf Gehwegen parken - Grünbewuchs zurück schneiden
Die Gemeinde Bartholomä hat im zurückliegenden Jahr an rund 20 Stellen im Gemeindegebiet Gehwege abgesenkt. Weiterhin wurden die Fußwege
im Bereich der Marktwiese asphaltiert; die vorhandene Treppenanlage zwischen der Dorfhülbe und der Marktwiese wurde zurückgebaut, und ein
barrierefreier Fußweg dort angelegt. Zudem wurde eine Querungshilfe an der Landesstraße am Ortsausgang nach Heubach angelegt.
Dies alles ist ein wichtiger Beitrag, um barrierefreie Wege für Menschen mit Geheinschränkungen, für Senioren und für Kinderwagen bereit
zu stellen.
Dank der Unterstützung aus dem Europäischen Förderprogramm „LEADER“ erfolgt hier eine finanzielle Bezuschussung dieser
Maßnahmen, die Kosten von rund 130.000 Euro verursachen. Dieses Geld ist gut investiert, erlaubt es doch allen geheingeschränkten und
gehandicapten Bürgerinnen und Bürgern mobil zu bleiben und am „öffentlichen Gemeindeleben“ teilzunehmen.
In dem Zusammenhang weist die Gemeindeverwaltung darauf hin, dass barrierefreie Wege dann gewährleistet sind, wenn Fahrzeuge ordnungsgemäß
auf den Hofeinfahrten und nicht auf Gehwegen geparkt werden. Daher bittet die Gemeinde alle Verkehrsteilnehmer, nicht auf den Gehwegen zu
parken. Dies ist nach der Straßenverkehrsordnung allein schon nicht zulässig.
Barrierefreie Wege sind dann auch gegeben, wenn Grünbewuchs Gehwege nicht beeinträchtigen. Die Grundstückseigentümer werden gebeten,
Grünbewuchs so zurück zu schneiden, dass die Gehwege in ordnungsgemäßem Zustand und mit ausreichenden Lichtverhältnissen (eingewachsene
Straßenbeleuchtung) begehbar sind.
Da die Gemeinde selber große Flächen öffentliches Grün zu pflegen hat, bitten wir Sie um Mitteilung, an welchen Stellen öffentlicher
Grünbewuchs Straßen, Gehwege oder Plätze beeinträchtigt.
Für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung bedanken wir uns.
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