Gemeindeinfo   Bürgerservice   Freizeit/Tourismus   Veranstaltungen   Wirtschaft   Partnerschaft    
Impressum Kontakt  
 
Gemeinde Bartholomä
Datenübermittlung an Religionsgemeinschaften 05.11.2013
Gemeinde Bartholomä Ostalbkreis
 
Die Meldebehörde darf nach § 30 Meldegesetz einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft Daten ihrer Mitglieder übermitteln. Sie darf von Ehegatten, minderjährigen Kindern und Eltern minderjähriger Kinder, die nicht derselben oder keiner öffentlich-rechtlichen Religionsgesellschaft angehören, in gleichem Umfang wie bei Mitgliedern Daten übermitteln, falls der Betroffene nicht widerspricht. Das Widerspruchsrecht erstreckt sich nicht auf die Übermittlung der Tatsache, dass der Ehegatte einer Steuer erhebenden Religionsgesellschaft angehört.
Sofern Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, geben Sie bitte gegenüber der Meldebehörde beim Rathaus Bartholomä, Zimmer 4, eine entsprechende Erklärung ab.
zurück © 2013 Gemeinde Bartholomä - Alle Rechte vorbehalten zum Seitenanfang