Viele Mitbürgerinnen und Bürger beachten und respektieren die Ruhezeiten von 12 bis 14 Uhr. Nach der Polizeiverordnung der Gemeinde dürfen nämlich
Haus- und Gartenarbeiten, die zu erheblichen Belästigungen anderer führen können, in der Zeit von 20 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr
(während der Sommerzeit von 21 Uhr bis 8 Uhr und von 12 Uhr bis 14 Uhr) und an Sonn- und Feiertagen n i c h t
ausgeführt werden. Zu den Haus- und Gartenarbeiten zählen typischerweise auch Rasenmäharbeiten oder das Holzspalten und -sägen.
Den Wortlaut der Polizeiverordnung können Sie gerne auch
hier nachlesen.
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