Sie werden nachts durch das Martinshorn eines vorbeifahrenden Feuerwehrfahrzeuges geweckt und fragen sich: "Muss denn das
sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?". Hier finden Sie die Antwort warum dies zum Schutz der Feuerwehrleute
notwendig ist.
Höchste Eile geboten
Die Feuerwehr wird nur dann alarmiert, wenn eine Notlage vorliegt. Um die Gefahren abzuwehren, ist höchste Eile geboten, denn
keiner möchte in einer Notlage auf die Feuerwehr oder den Rettungsdienst warten. In dieser Lage kommen einem Minuten wie eine
Ewigkeit vor, denn oft hat man schlicht und ergreifend Angst. Angst um seine Familie, Angst um seine Mitmenschen oder einfach
Angst um ein Unfallopfer, das professionelle Hilfe braucht und oft ist es auch die Angst davor, selber etwas tun zu müssen, selber
verantwortlich für die Opfer zu sein und dabei Fehler zu machen. Um schnell helfen zu können und auch um diejenigen zu beruhigen,
die daheim oder am Unfallort auf Hilfe warten, werden Einsatzfahrzeugen Sonderrechte eingeräumt. Gesetzlich ist dies in der
Straßenverkehrsordnung (StVO) in den Paragrafen 35 und 38 geregelt:
Gesetzliche Verpflichtung
Durch die beiden Paragrafen aus der StVO wird klar: Die Feuerwehr ist gesetzlich verpflichtet, Blaulicht und
Martinshorn zugleich einzusetzen, wenn sie das Wegerecht in Anspruch nehmen will.
Ein Fahrer eines Einsatzfahrzeuges handelt somit fahrlässig, wenn er bei Einsatzfahrt kein Blaulicht und Martinshorn verwendet.
Kommt es zu einem Unfall, kann er auch bei Unverschulden in Haftung genommen werden. Sonderrechte bedeuten dabei nicht, dass die
Feuerwehr im Straßenverkehr tun und lassen kann, was sie möchte aber es gibt Sicherheit und warnt alle anderen, die im Verkehr
unterwegs sind, weil sie vielleicht gerade müde von einer Schicht heimkommen oder weil sie um diese Zeit zur Arbeit fahren.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, wenn Sie bei einer unserer Einsatzfahrten geweckt werden sollten. Einsatzfahrzeuge, auch die der
Polizei und des Rettungsdienstes, fahren nicht ohne Grund mit "Tatütata" durch die Straßen und wollen sich weder wichtigmachen noch
jemanden verärgern. Wir möchten nur eins: HELFEN!
Wir sind auch für Sie da
Bitte denken Sie vor allem nachts daran: Sie können weiterschlafen - unsere Einsatzkräfte, die vor Minuten noch in ihrem Bett lagen,
jetzt zu einem Notfall unterwegs sind und auch am Morgen zur Arbeit müssen, werden dies so schnell nicht schaffen, selbst wenn es
sich "nur" um kurze Einsätze oder Fehlalarme handeln sollte (was bei Alarmierung natürlich noch nicht klar ist).
Wenn Sie einmal nachts die Hilfe der Feuerwehr brauchen, so können Sie auf uns zählen. Ob dabei andere aus dem Schlaf gerissen
werden, ist dabei für Sie nicht von Bedeutung. Im Gegenteil: Es zählt jede Sekunde, die die Feuerwehr bei Ihnen eher eintrifft.
Besser als die Frage: "Muss denn das sein, nachts ist doch eh niemand auf der Straße?", wäre aus unserer Sicht die
Überlegung: "Hoffentlich ist dort, wo die Feuerwehr gerade hinfährt keinem etwas Schlimmeres passiert." Wir gehen mit diesem
Sonderrecht nicht fahrlässig um, sondern machen Gebrauch davon, wenn irgendwo in unserer Gemeinde jemand in Not geraten ist.
Die Freiwillige Feuerwehr Bartholomä bedankt sich für Ihr Verständnis.