Gemeinde Bartholomä

Verkehrsberuhigte Bereiche (sog. Spielstraßen)
18.08.2015
Die Gemeinde weist hin, welche verkehrliche Regeln hier gelten:
Die Straßenverkehrsordnung nennt fünf Punkte, die es innerhalb des verkehrsberuhigten Bereiches zu beachten gilt:
  • Der Fahrzeugverkehr muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren
  • Die Fahrzeugführer dürfen die Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen sie warten
  • Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern
  • Das Parken ist außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen unzulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen, zum Be- oder Entladen
  • Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt
Ein verkehrsberuhigter Bereich ist am Spielplatz Albuch neu eingerichtet. Die Gemeinde bittet alle Verkehrsteilnehmer insbesondere hier die neue Verkehrsregelung zu beachten und einzuhalten.
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