Personalausweis/Reisepass

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Formulare
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Zustimmungserklärung Passaustellung (Stand: 22.01.2024, 375 KB)
Zustimmungserklärung zur Passaustellung für Minderjährige
Vollmacht Passabholung (40 KB)
Vollmacht zur Passabholung
 
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Ist Ihr Ausweis/Reisepass noch gültig?
Ferienzeit – Reisezeit
Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis, Reisepass) auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Der neue Personalausweis im Scheckkartenformat wird seit dem 1. November 2010 ausgestellt. Er ist deutlich teurer und aufwändiger, aber mit mehr Funktionen als der alte Personalausweis ausgestattet.
Allerdings benötigt der neue Personalausweis dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand (Erklärung zur Staatsangehörigkeit, Beratung, evtl. digitaler Fingerabdruck…), sei es bei der Antragstellung als auch beim Abholen des neuen Personalausweises. Sie sollten bei der Antragstellung und beim Abholen Zeit mitbringen. Gegebenenfalls müssen Sie auch zur Beantragung Wartezeiten in Kauf nehmen.
Zur Antragstellung von Personalausweis und Reisepass müssen Sie mitbringen:
  • ein aktuelles biometrisches Foto
  • alter Personalausweis/Reisepass oder
    bei Kindern: alter Kinderausweis/Kinderreisepass/Geburtsurkunde
  • Gebühren
  • Geburtsurkunde
Kinderreisepass
 Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024
 
Gebühren
 Die staatlich festgesetzten Gebühren sind bei der Antragstellung wie folgt zu begleichen:
Personalausweis:
- Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80
- Antragstellende Person ab 24 Jahren 37,00
- Vorläufiger Personalausweis 10,00
Reisepass:
- Antragstellende Person unter 24 Jahren 37,50
- Expresspass unter 24 Jahren 69,50
- Antragstellende Person ab 24 Jahren 60,00
- Expresspass ab 24 Jahren 91,00
Kinderreispass bis 12 Jahre (bis 31.12.2023):
- Ausstellung 13,00
- Verlängerung 6,00
 Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024
Stand: 08.08.2023
 
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