Ihr Ansprechpartner für Pässe/Ausweise im Rathaus
Bürgerbüro – Zimmer 2.3
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Auskunfts-Service-Ausweise (ASA)
Produktionsstand ihres Ausweisdokumentes abfragen
Ist Ihr Ausweis/Reisepass noch gültig?
Ferienzeit – Reisezeit
Bitte vergessen Sie bei Ihren Reisevorbereitungen nicht, Ihre Ausweispapiere (Kinderreisepass, Personalausweis,
Reisepass) auf ihre Gültigkeit zu überprüfen.
Der
neue Personalausweis im Scheckkartenformat wird seit dem 1. November 2010 ausgestellt. Er ist deutlich
teurer und aufwändiger, aber mit mehr Funktionen als der alte Personalausweis ausgestattet.
Allerdings benötigt der neue Personalausweis dadurch einen höheren Verwaltungsaufwand (Erklärung zur
Staatsangehörigkeit, Beratung, evtl. digitaler Fingerabdruck…), sei es bei der Antragstellung als auch beim
Abholen des neuen Personalausweises. Sie sollten bei der Antragstellung und beim Abholen Zeit mitbringen.
Gegebenenfalls müssen Sie auch zur Beantragung Wartezeiten in Kauf nehmen.
Zur Antragstellung von
Personalausweis und
Reisepass müssen Sie mitbringen:
- ein aktuelles biometrisches Foto
- alter Personalausweis/Reisepass oder
bei Kindern: alter Kinderausweis/Kinderreisepass/Geburtsurkunde
- Gebühren
- Geburtsurkunde
Kinderreisepass
Wegfall Kinderreisepass ab dem 01.01.2024
Gebühren
Die staatlich festgesetzten Gebühren sind bei der Antragstellung wie folgt zu begleichen:
Personalausweis:
- Antragstellende Person unter 24 Jahren |
22,80 |
- Antragstellende Person ab 24 Jahren |
37,00 |
- Vorläufiger Personalausweis |
10,00 |
Reisepass:
- Antragstellende Person unter 24 Jahren |
37,50 |
- Expresspass unter 24 Jahren |
69,50 |
- Antragstellende Person ab 24 Jahren |
60,00 |
- Expresspass ab 24 Jahren |
91,00 |
Kinderreispass bis 12 Jahre (bis 31.12.2023):
Stand: 08.08.2023