Aus Bartholomä

Geplante Breitbanderschließung zwischen der Ortsmitte bis ins Gewerbegebiet „Gänsteich“
02.11.2018

In Zusammenarbeit mit dem Landkreis des Ostalbkreises plant die Gemeinde Bartholomä den weiteren Breitbandausbau. Geplant ist dazu im kommenden Jahr Glasfaser von der Ortsmitte (Dorfhaus) bis ins Gewerbegebiet „Gänsteich“ zu verlegen.
Die Gemeinde Bartholomä hat gemeinsam mit der Landkreisverwaltung das Ing.büro Helmut Kolb, Steinheim mit dieser Planungsleistung beauftragt. Aus einer kreisübergreifenden Ausschreibung ist zudem für den Betrieb des Glasfasernetzes die Firma NetCom BW GmbH, Ellwangen, als preisgünstige Anbieterfirma hervorgegangen, die den Betrieb dieses Breitbandnetzes sicherstellen wird.
Über den aktuellen Stand der Planung hat nun die Gemeindeverwaltung in der vergangenen Woche die Bürgerschaft bei einer Auftaktveranstaltung in der TSV-Halle ausführlich informiert.
Bürgermeister Thomas Kuhn und der Vertreter der Landkreisverwaltung für den Breitbandausbau, Wolfgang Hirsch, begrüßten alle Anwesenden herzlich und berichteten gleichzeitig über die Bedeutung des Ausbaus mit Glasfaser.
Helmut Kolb vom gleichnamigen Ingenieurbüro stellte anschließend konkret die geplante Trassenführung allen Zuhörern vor. Die Trasse wird ausgehend vom Dorfhaus in der Ortsmitte über die Amtsgasse – Hauptstraße – Wentalweg – Otto-Höfliger-Straße – Straße zum Flugplatz – bis zu dem bestehenden Kabelverzweiger an die Haflinger Straße (im nördlichen Bereich des Feriendorfs Amalienhof) geführt.
Judith Merz und Jacomo Stifanelli, Firma NetCom haben anschließend darüber informiert, welche Leistungen über die künftige Glasfaserversorgung allen Gewerbetreibenden im Gebiet Gänsteich und allen privaten Hausbesitzern angeboten werden können. Für alle Anwesenden bestand sodann die Gelegenheit, gezielt Fragen zu stellen und Anregungen zum geplanten Ausbau zu geben.
Anhand dieser Anregungen wird die Gemeinde die Planung verfeinern und auf dieser Grundlage den Zuschussantrag beim Land Baden-Württemberg stellen.
Sobald die Bewilligung vorliegt, wird die Gemeindeverwaltung zum weiteren Verfahren der Umsetzung und zum Zeitplan eingehender informieren.

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