„Gelbe Karten“ vermeiden
Sehr viele Bürgerinnen und Bürger halten sich vorbildlich an die Straßenverkehrsregelungen, doch leider gibt es auch Ausnahmen.
Manche missachten die Parkregelungen. In besonderen Fällen, können jedoch Parkverstöße zu einer großen Gefahr für andere werden.
Wenn beispielsweise direkt vor Fußgängerüberwege geparkt wird, können gerade Kinder zu spät erkannt werden. Das Parken auf
Gehwegen oder vor Gehwegen mit abgesenkten Bordsteinen stellt ebenfalls eine starke Beeinträchtigung gerade für ältere Menschen mit
Geheinschränkungen oder für Rollstuhlfahrer dar. Auch für Mütter und Väter mit Kinderwägen. Sie sind dann gezwungen, auf der Straße
dem parkenden Fahrzeug auszuweichen.
Das Ziel der Gemeinde Bartholomä zusammen mit der Polizei Heubach ist es, diese Gefahren für unsere Bürgerschaft zu reduzieren und
einzelne Autofahrer mehr für diese Situationen zu sensibilisieren. Daher wird mit Ende der Schulferien und dem Beginn der Schule in
unserer Gemeinde eine „gelbe Karte“ eingeführt. „Gerade jetzt, wenn viele Kinder wieder auf dem Weg zur Schule
und Kindergarten im Dorf unterwegs sind, ist besondere Rücksichtnahme der Autofahrer gefordert. Eine wohlgemeinte Verwarnung durch
eine „gelbe Karte“ soll dem Einzelnen klarmachen, wo eine Überschreitung festgestellt wurde. Nur, um ihn daran
freundlich zu erinnern, welche Konsequenzen sein Verhalten für andere haben kann, so Bürgermeister Thomas Kuhn.
Polizei und Gemeindeverwaltung werden mit „Fingerspitzengefühl“ an die Verteilung von gelben Karten herangehen. Die
Gemeindeverwaltung hat ein freundliches Schreiben verfasst, auf dem der/die Halter(in) des Fahrzeugs auf seine/ihre
Ordnungswidrigkeit hingewiesen wird.
„Wir werden die Gemeindeverwaltung Bartholomä beim Verteilen der gelben Karten unterstützen. Uns liegt es am Herzen, dass
möglichst die Gefahren, die von Falschparkern ausgelöst werden, für Passanten reduziert werden“, so Björn Wießmann von der
Polizei Heubach.
Die Idee mit der Verteilung der gelben Karten wird bis zum Ende des Jahres probeweise eingeführt. So wollen Polizei und Gemeinde
auf diese zuvorkommende Weise prüfen, ohne gebührenpflichtige Verwarnung oder gar Verhängen eines Bußgelds, ob die Anzahl der
falsch parkenden Fahrzeuge reduziert werden kann.
Falls nach dieser Testphase keine Veränderung erkannt wird, fühlen wir uns gezwungen, wiederholte Falschparker bzw. das Parken mit
erheblicher Beeinträchtigung anderer an das Landratsamt zu übermitteln. Die Ordnungswidrigkeiten würden sodann mit einer
gebührenpflichtigen Verwarnung geahndet, so Herr Wießmann.
Von Bedeutung ist es der Gemeinde Bartholomä dabei, dass nicht das Bußgeld der falsch parkenden Fahrzeugbesitzer im Vordergrund
steht, sondern beim ein oder anderen Verkehrsteilnehmer eine erhoffte Verhaltensänderung. Wir möchten, dass sich alle
Fahrzeughalter verantwortlich mit Rücksicht auf andere, oft Schwächeren gegenüber im Straßenverkehr ordentlich verhalten, so wie es
viele regelmäßig tun, so Bürgermeister Kuhn. Es gilt also wie im Fußball auch, fair zu sein und von vornherein gelbe Karten zu
vermeiden.