Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 29.07.2020
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 9 Gemeinderäte
Zuhörer: 2
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 20.25 Uhr
 
  1. Ehrung der Blutspender
Insgesamt zehn Mehrfach-Blutspender, die zusammen 485 Blutspenden geleistet haben, wurden in der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates geehrt und ausgezeichnet.
Bürgermeister Kuhn erinnerte bei der Ehrung daran, dass es viele Möglichkeiten gibt, seinen Mitmenschen zu helfen und gerade in diesen Zeiten in unserem Dorf diese vielfältige und gegenseitige Unterstützung in Nachbarschaft, in den Kirchen, bei den Einzelhändlern, in der Gastronomie, in den Gruppen, Vereinen und Kreisen, zu spüren sei.
Das Blutspenden selber sei eine ganz außergewöhnlich starke Unterstützung für die Mitmenschen und es sei eine der vornehmsten, eine der wichtigsten Hilfen und in jedem Falle eine sehr besondere und feine Form des „Sich-Kümmerns“ um das Wohl der anderen, so der Bürgermeister.
Das Deutsche Rote Kreuz gemeinsam mit dem Gemeinderat Bartholomä will auf besonders ehrende Weise Ihnen herzlich danken, dass Sie regelmäßig und mehrfach diese Unterstützung für Ihre Mitmenschen gegeben haben. „Gut, dass es Sie gibt“, so der Bürgermeister zu den Geehrten.
Gemeinsam mit den beiden Vorsitzenden des Ortsvereins des Deutschen Roten Kreuzes, Valerie Goldmann und Sybille Gößele, ehrte er sodann die Blutspender als Vorbilder in unserer Bürgerschaft.
Für das 10malige freiwilliges Blutspenden wurde Andreas Lieb, mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold ausgezeichnet.
Für 25maliges freiwilliges Blutspenden geehrt wurden Karl Blessing, Markus Praß, Claudia Schiller-Wolf und Oskar Staudenmaier die mit der Blutspender-Ehrennadel in Gold mit gold. Lorbeerkranz und eingravierter Spendenzahl „25“ ausgezeichnet wurden.
Für 50maliges freiwilliges Blutspenden erhielten Stephanie Schick und Irmgard Wüst die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit gold. Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl „50“.
Für ein 75maliges freiwilliges Blutspenden ging an Helmut Gröner die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit gold. Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl „75“.
Eine ganz besondere Ehrung, nämlich für 100maliges freiwilliges Blutspenden, erhielten Hedwig Gruber und Dieter Wüst die Blutspender-Ehrennadel in Gold mit gold. Eichenkranz und eingravierter Spendenzahl „100“.
  1. Einwohnerfragestunde
Hier meldete sich ein Bürger zu Wort und erkundigte sich danach, ob es zur Nutzung und weitere Verwendung des alten Rathauses Neues gäbe. Zum alten Rathaus gebe es aktuell keine neue Überlegung im Gemeinderat. Aufgrund der vielfältigen Verordnungen zur Corona-Pandemie und dem Verbot, die Schule momentan multifunktional nutzen zu dürfen, sei nicht auszuschließen, teilweise auch auf bestehende Räumlichkeiten im alten Rathaus auszuweichen, so der Bürgermeister.
Eine weitere Zuhörerin hatte mehrere Fragen und Anregungen. So zu dem Stand der Planungen für ein betreutes Wohnen in unserer Gemeinde, nach der Behebung des Mangels am Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet, dem Stand der Digitalisierung der Bebauungspläne der Gemeinde Bartholomä, und sie gab schließlich Anregungen zur Neufassung der Polizeiverordnung, wonach sie sich erkundigte, ob das Halten von Bienen auf den Wohngrundstücken auch unter die geplante Polizeiverordnung falle. Weiterhin regte sie an, in der neuen Verordnung die Mittagspausenregelung für den Samstag herauszunehmen, nachdem viele Berufstätige ausschließlich dort Zeit für Haus und Garten hätten.
Der Bürgermeister erklärte, dass Haus- und Gartenarbeiten in der auf zwei Stunden begrenzten Mittagszeit nur dann nicht erlaubt seien, wenn sie privat durchgeführt werden und dabei andere erheblich beeinträchtigten. Er stellte fest, dass die Bürgerschaft durch diese Regelung in der Polizeiverordnung einen echten Wert habe, der auch zur hohen Lebens- und Wohnqualität in den Gebieten beitrage. Andere Gemeinden hätten diese Qualität nicht, da sie kein Prädikat so wie Bartholomä als staatlich anerkannter Erholungsort besäßen. Er sei der Meinung, auf diese Qualität nicht einfach zu verzichten. In Bezug auf die Bienenhaltung empfehle er, die Insekten nicht direkt am Wohngebäude zu halten. Die Polizeiverordnung verbiete dies jedoch nicht, dennoch liege die Haftung und Verantwortung für seine Völker beim Beisitzer. An der Digitalisierung der knapp 50 Bebauungspläne für das gesamte Gemeindegebiet Bartholomä arbeite die Verwaltung derzeit mit Hochdruck, genauso wie an den Planungen mit zahlreichen Gesprächen und Abstimmungen zu dem Thema betreuten Wohnungen/Mehrgenerationenwohnen. Dieser Planungsprozess verlaufe positiv und er sei zuversichtlich, alsbald einen Entwurf eines Bebauungsplans durch die Gemeinde aufstellen zu können, um die weitere Planung und die Umsetzung seitens der Gemeinde zu unterstützen. Am Regenrückhaltebecken im Neubaugebiet werde von der Baufirma nachgearbeitet, damit die Versickerungsleistung ausschreibungsgemäß und technisch richtig erfolge, so der Bürgermeister.
  1. Neufassung der Polizeiverordnung
A. Sachverhalt
Die in der Gemeinde Bartholomä vorhandene Polizeiverordnung stammt aus dem Jahr 2007. Grundsätzlich wird die Verordnung durch die Ortspolizeibehörde – also dem Bürgermeister – erlassen. Soll eine Verordnung länger als 1 Monat in Kraft sein – was der Regelfall ist – so ist dazu die Zustimmung des Gemeinderats erforderlich.
Nachdem es nun zu diesem Stand im Jahr 2007 verschiedene tatsächliche und damit auch rechtliche Entwicklungen gibt, hat sich die Gemeindeverwaltung in eine Neufassung der Polizeiverordnung eingearbeitet.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim hatte schon vor Jahren eine in den Musterverordnungen in Baden-Württemberg enthaltene Regelung (… “ das Lagern oder dauerhafte Verweilen außerhalb von Freiausschankflächen oder Einrichtungen, wie Grillstellen, u.ä., ausschließlich oder überwiegend zum Zwecke des Alkoholgenusses“ …) für unwirksam erklärt. In der neuen Polizeiverordnung Bartholomä sind dieser und weitere Punkte berücksichtigt:
  • Bei „Lärm von Sport-, Bolz- und Kinderspielplätzen“ ist die Regelung mit 50 m-Abstand entfallen. Darüber hinaus ist die Benutzung nun bis 20 Uhr (seither 21 Uhr) erlaubt. Ausnahmen bestehen weiterhin für den Vereinssport. Vor allem berücksichtigt die Verordnung nun die aktuelle Rechtslage, nachdem der Lärm, der von Kinderspielplätzen ausgeht, grundsätzlich keine schädliche Umwelteinwirkung darstellt.
  • Bei den Haus- und Gartenarbeiten war bisher mitunter eine unklaren Regelung „Sommerzeit“ geregelt. Nun ist eine einheitliche Zeit „20 Uhr“ festgelegt. In dem Zusammenhang ist der zeitlich geregelte Einwurf von Leergut in die Glascontainer bestimmt.
  • Im Sinne der Harmonisierung der Polizeiverordnungen innerhalb der Gemeinden der VG Rosenstein ist nun auch in Bartholomä ein Leinenzwang für Hunde geregelt.
  • Weiterhin ist auch ein Betretungsverbot landwirtschaftlich genutzter Flächen während der Nutzzeit neu geregelt.
  • Die Behandlung von Abfällen und Wertstoffen ist angesprochen. So u.a. das zwar rechtzeitige, jedoch nicht vorzeitige Bereitstellen. Hinzuweisen ist auf die Bestimmung, wonach das Wegwerfen, Ablegen von Dosen, Flaschen, Papier, Zigaretten und anderen Abfalls untersagt ist.
  • Pflanzen und Anpflanzungen in den Grün- und Erholungsanlagen dürfen nicht ohne Erlaubnis verändert oder ausgegraben werden.
Der Gemeinde Bartholomä würden sich als prädikatisierter Ort (Staatlich anerkannter Erholungsort) eine Reihe weiterer Regelungsmöglichkeiten eröffnen, zu denen seitens der Ortpolizeibehörde nicht nähergetreten wurde.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat stellte einige Verständnisfragen zur Anwendung der Verordnung. Aus der Mitte des Gremiums wurde beantragt, auf den Leinenzwang innerhalb des bebauten Bereichs in der Ortslage für Hunde zu verzichten. Dieser Antrag wurde mit zwei Ja-Stimmen und acht Gegenstimmen vom Gemeinderat mehrheitlich nicht angenommen.
In Zusammenhang mit den Aufgaben der Ortspolizeibehörde berichtet der Vorsitzende darüber, dass immer mehr der Straßenverkehr mit seinen Auswirkungen zu Lärm, Geschwindigkeit, Halten und Parken im Fokus der öffentlichen Diskussion stehe. Während die Gemeinde für den „fließenden Verkehr“, also insbesondere für Geschwindigkeitsüberschreitungen Einzelner keine Zuständigkeit habe, sei sie für den „ruhenden Verkehr“, also das Halten und Parken, grundsätzlich zuständig. Er schlug dem Gremium vor, bei Parkverstößen einen wohlgemeinten Hinweis mittels einer „gelben Karte“ an den Halter bzw. Fahrer zu geben und dies probeweise einzuführen. Bei groben Parkverstößen müsse im Wiederholungsfalle der Verkehrsteilnehmer dann infolge mit einem Verwarnungs- bzw. Bußgeld durch das Landratsamt rechnen.
Der Vorschlag wurde von den Gemeinderäten sodann in unterschiedlicher Form aufgenommen. Während einzelne Gemeinderäte darin einen Mehraufwand und vor allem auch vorprogrammierten Ärger für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung erkannten, sprachen sich andere Ratsmitglieder für ein solches Hinweisverfahren mittels einer „gelben Karte“ aus. Die Erfahrungen in anderen Städten und Gemeinden seien dazu positiv. Nach weiterer Beratung stimmte sodann das Gremium dem Vorschlag bei einer Gegenstimme mehrheitlich zu, probeweise das System der „gelben Karten“ einzuführen, sofern dazu vorher eine ausreichende Information übers Mitteilungsblatt und das Internet erfolgt ist und mit Fingerspitzengefühl und dort wo wirklich geboten, die gelben Karten ausschließlich vom Bürgermeister „gezeigt“ werden. Zu einer weiteren Nachfrage, das Verbot des Überfliegens von Wohngebäuden durch Drohnen in der Verordnung zu regeln, meinte der Bürgermeister, dass in der kommunalen Polizeiverordnung kein Platz sei, nachdem dazu eine gesetzliche Regelung bestehe, wonach das Überfliegen von Wohngrundstücken durch unbemannten Flugkörper über 0,25 kg schon grundsätzlich verboten sei.
Nach weiterer Beratung nahm sodann der Gemeinderat von der Neufassung der Polizeiverordnung Kenntnis und stimmte der Neufassung zu, die ab September in Kraft tritt.
Polizeiverordnung (Polizeiliche Umweltschutz-Verordnung) gültig ab 01.09.2020
  1. Kindergartenangelegenheiten
    - Anpassung der Elternentgelte für das Kindergartenjahr 2020/2021
A. Sachverhalt
Die Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchenleitungen sowie der kirchlichen Fachverbände in Baden-Württemberg haben sich auf die erforderliche Erhöhung der Elternbeiträge im Kindergartenjahr 2020/2021 verständigt.
Dabei halten alle Verbände daran fest, in Baden-Württemberg einen Kostendeckungsgrad von 20 % durch die Elternbeteiligung anzustreben.
Unabhängig von der Corona-Pandemie gibt es steigende Personal- und Sachkosten, sowie besondere Kosten um die Hygieneanforderungen zu bewältigen. Die oben genannten Vertreter haben sich vor diesem Hintergrund darauf verständigt, diese Kostensteigerung zu einem gewissen Teil zur Fortschreibung der Elternbeiträge für das Kindergartenjahr 2020/2021 zu berücksichtigen und empfehlen eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 1,9 Prozent.
Die Berechnung der Elternbeiträge erfolgt nach der sog. familienbezogenen Sozialstaffelung, bei der alle im selben Haushalt lebenden Kinder bis zur Vollendung ihres 18. Lebensjahres berücksichtigt werden. Ziel ist es dabei, Familien mit mehreren Kindern zu entlasten.
In den vergangenen Jahren hat die katholische sowie die evangelische Kirche den Abrechnungsrhythmus mit 12 Monaten durchgeführt. Somit ist die Berechnungsgrundlage mit 12 Monaten.
Tabelle 1 Regelbetreuung
Die Elternbeiträge ab September 2020/2021 entsprechen der Empfehlung der Spitzenverbände.
Regelbetreuung
Regel­betreuung derzeit gültige Eltern­beiträge Empfehlung der Erhöhung von 1,9 % des Gemeinde­tages ab September gültige Eltern­beiträge
Regel­betreuung (RG) 2019/2020 1,90 % 2020/2021
1 Kind unter 18 Jahre* 117 € 2 € 119 €
2 Kinder unter 18 Jahre* 90 € 2 € 92 €
3 Kinder unter 18 Jahre* 60 € 1 € 61 €
4 Kinder unter 18 Jahre* 20 € 0 € 20 €
*Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Tabelle 2 Verlängerte Öffnungszeiten (VÖ):
In den Elterngeldbeiträgen wurde bereits im Jahr 2019/2020 ein Zuschlag von 20 % berücksichtigt. Die aktuelle Empfehlung der Spitzenverbände wurde nun mit 1,9 % umgesetzt.
Verlängerte Öffnungszeit
Verlängerte Öffnungs­zeit derzeit gültige Eltern­beiträge Empfehlung der Erhöhung von 1,9 % des Gemeinde­tages ab September gültige Eltern­beiträge
verlängerte Öffnungs­zeiten (VÖ) 2019/2020 1,90 % 2020/2021
1 Kind unter 18 Jahre* 141 € 3 € 144 €
2 Kinder unter 18 Jahre* 108 € 2 € 110 €
3 Kinder unter 18 Jahre* 72 € 1 € 73 €
4 Kinder unter 18 Jahre* 24 € 0 € 24 €
*Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Tabelle 3 altersgemischte Gruppen, U 3:
Bei der Betreuung von unter dreijährigen Kindern in den Einrichtungen wurde ab 2019/2020 bewusst zwischen dem Angebot der Kinderkrippe und dem Angebot der altersgemischten Gruppe unterschieden. Daher gibt es für Kinder unter drei Jahren nun zwei unterschiedliche Sätze, abhängig von der Form ihrer Betreuung.
Folgende Beitragssätze werden erhoben:
Altersgemischte Gruppe
Alters­gemischte Gruppe derzeit gültige Eltern­beiträge Empfehlung der Erhöhung von 1,9 % des Gemeinde­tages ab September gültige Eltern­beiträge
Alters­gemischte Gruppe (VÖ) 2019/2020 1,90 % 2020/2021
1 Kind unter 18 Jahre* 223 € 4 € 227 €
2 Kinder unter 18 Jahre* 171 € 3 € 174 €
3 Kinder unter 18 Jahre* 114 € 2 € 116 €
4 Kinder unter 18 Jahre* 38 € 1 € 39 €
*Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
Tabelle 4 Kinderkrippe U3 (VÖ):
Die Empfehlung der Spitzenverbände für die Angebotsform der Krippe ist deutlich höher als die bisherigen „Bartholomäer“ Elternbeiträge im Jahre 2019/2020. Der Gemeinderat wünschte bereits im Jahr 2019 mehrheitlich ein „Nachziehen“.
Der Verwaltungsausschuss des Gemeinderats hat in seiner Sitzung am 22. Juli 2020 in der Vorberatung dem Gemeinderat empfohlen, in zwei Schritten diese Aufholung zu realisieren. Dies ist erforderlich, da sich die Kosten für die Einrichtungen für die Gemeinde ständig erhöhen, zuletzt auch wegen des geringeren Anteils, den die Kirchen an den Kosten für ihre Kindergärten tragen. Um in einem ersten Schritt eine Aufholung anzugehen, ist in der Berechnung 1/2 der Differenz (Spalte 7) auf den bereits mit 1,9 % erhöhten Elternbeitrag (Spalte 4) addiert.
Kinderkrippe U3
Kinder­krippe U3 (VÖ) 2019-
2020
1,90 % 2020-
2021
Empfeh­lung der Spitzen­ver­bände Diff. 50% Diff. 2020-
2021
1 Kind unter 18 Jahre* 256 € 5 € 261 € 352 € 91 € 45,50 € 307 €
2 Kinder unter 18 Jahre* 199 € 4 € 203 € 261 € 58 € 29 € 232 €
3 Kinder unter 18 Jahre* 130 € 2 € 132 € 177 € 45 € 22,50 € 155 €
4 Kinder unter 18 Jahre* 45 € 1 € 46 € 70 € 24 € 12 € 58 €
*Berücksichtigt werden nur Kinder, die im gleichen Haushalt wohnen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Nach kurzer Aussprache beschloss der Gemeinderat die neuen Elternentgelte und empfahl einstimmig den Kirchengemeinden, die Sätze für ihre Kindergärten im neuen Kindergartenjahr 2020/21 anzuwenden.
  1. Beteiligungsbericht 2019 der Gemeinde Bartholomä
A. Sachverhalt
Die Gemeinde nimmt für ihre Bürgerinnen und Bürger im Gemeindegebiet und in der Albuchregion eine Vielzahl an Aufgaben wahr. Aufgrund des großen Umfangs an Aufgaben kann sie nicht alles davon selber erfüllen, vielmehr ist es wirtschaftlich und sinnvoll, Aufgaben im Verbund mit anderen gemeinsam zu erledigen, ohne dass die Qualität und die Nähe zum Bürger leiden. Daher ist die Gemeinde in gleich mehreren Verbänden Mitglied. Mit regelmäßigen Beteiligungsberichten wird dem Gemeinderat und der Öffentlichkeit eine Übersicht des Gesamtbetriebs „Gemeinde Bartholomä“ gegeben. Dieser Beteiligungsbericht ist ortsüblich bekannt zu geben.
B. Beratung und Beschlussfassung
Verbandskämmerin Monika Löhn ging kurz auf den Bericht ein und stellte dem Gremium die Beteiligungen dar. Nach kurzer Diskussion nahm sodann der Gemeinderat einstimmig den Beteiligungsbericht zur Kenntnis.
  1. Bartholomäusmarkt
    - Entscheidung über die Abhaltung
A. Sachverhalt
In der öffentlichen Sitzung des Gemeinderats am 1. Juli wurde über eine mögliche Abhaltung des Bartholomäusmarktes intensiv beraten.
Die aktuell gültige CORONA-Verordnung des Landes Baden-Württemberg besagt, dass ab 1. August 2020 bei Veranstaltungen maximal 500 Personen zugelassen sind. Damit wäre der Markt in der bekannten Form mit einem geschätzten Besucheraufkommen von mindestens 3.000 Besuchern nicht erlaubt. Das Gremium war sich Anfang Juli einig, zunächst noch keine Absage zu treffen, vielmehr die weitere rechtliche Entwicklung mit Blick auf eine gelockerte Bestimmung abzuwarten.
Nach wie vor gilt die Verordnung, wie sie bereits am 1. Juli dem Gremium bekannt war.
Da aufgrund der fehlenden Abständen und insbesondere wegen der rechtlichen Grenze mit 500 Besuchern unser Markt in der bisherigen traditionellen Form nicht zulässig ist, wurde die Verwaltung beauftragt, zu prüfen ob und unter welchen Voraussetzungen der Markt auf der Marktwiese durchgeführt werden kann.
Die Gemeindeverwaltung führte nun auch eine schriftliche Abfrage bei den diesjährigen Marktbeschickern durch. Ein Großteil der Marktleute wäre mit der Marktwiese einverstanden, einzelne Marktbeschicker gaben zu bedenken, dass die Marktwiese für die Verkaufsanhänger (bis zu 12 t) bei Nässe schwer passierbar ist. Einige sagten bei einer Variante Marktwiese und der rechtlich begrenzten Besucheranzahl komplett ab.
Die Fläche der Marktwiese, kann unter Berücksichtigung der örtlichen Begebenheiten, Einhaltung der zusätzlichen Abstände und möglicher besonderer Wegführungen für ca. 60 - 65 Marktstände (also rd. 2/3 der sonst üblichen Anzahl der Stände – abhängig nach Größe der Verkaufsstände und -wägen) unter Beachtung der Sicherheitsabstände genutzt werden.
Die Einhaltung mit gleichzeitig maximal 500 Besuchern kann jedoch nur durch ein schlüssiges und tragfähiges Sicherheitskonzept erreicht werden. In diesem Konzept sind die notwendigen Maßnahmen (Sicherheitsdienst, Abzäunungen, Hygiene, sonst. Maßnahmen, u.Ä.) verankert.
Allein die Kosten für die Verlegung des Marktes auf die Marktwiese betragen rd. 7.000 € (hier noch ohne die Kosten Sicherheitskonzept mit Sicherheitsdienst und ohne eigene Personalkosten):
Neue Marktfestsetzung durch die untere Verwaltungsbehörde für die Marktwiese (2.000 €); 3 x WC-Container (4.361 €); Aufbau gesonderter Infrastruktur für die Marktwiese, insb. Strom- und Wasserversorgung (250 €), Ausweisung anderer Parkflächen (anstatt der seitherigen Marktwiese, rd. 500 €).
Zuzüglich der Kosten für das Sicherheits- und Hygienekonzept mit einem Sicherheitsdienst.
Neben den anfallenden Kosten rechnet die Gemeindeverwaltung mit Einnahmen durch Standgebühren (3 €* pro lfd. Meter) mit ca. 1.500 €.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Vorsitzende begrüßte zwei Vertreter eines Sicherheitsdienstleisters, Christian Mathéus und Stephan Brandstetter. Beide gingen auf die besonderen Anforderungen zur sicheren Durchführung des Marktes ein. Sie berichteten über die besonderen Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, über die Durchsetzung der gebotenen Abstände, usw. Nachteilig sei, dass es beim Markt kein Anmeldesystem gebe, da schließlich kein Eintritt verlangt werde. Daher seien Daten der Besucher zu erfassen, um später Infektionsketten nachvollziehen zu können. Für das umfangreiche Maßnahmenkonzept und die Überwachung und Durchführung würde ein Betrag von mindestens 13.000,--€ für den Sicherheitsdienst erforderlich werden. Die Gemeinde müsse sich also überlegen, ob sie diesen hohen Aufwand in ein Verhältnis zum Wert und Nutzen des Markts bringen könne.
Während ein Gemeinderat darauf hinwies, dass seit der letzten Beratung die Rechtslage mit Begrenzung auf 500 Teilnehmer keine erhoffte Lockerung gebracht habe, meinte ein weiterer Gemeinderat, dass bei dem sehr beengten Finanzhaushalt die Gemeinde mit ihren vielen Aufgaben aufgerufen sei, verstärkt zu sparen und sich daher ein so hoher Betrag und Aufwand für den Markt nicht darstellen lasse.
Nach weiterer Diskussion und Beratung nahm sodann der Gemeinderat die bestehende Rechtslage zur Kenntnis und stellt dazu fest, dass sich der Bartholomäusmarkt in diesem Jahr nicht durchführen lässt.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschusses vom 21.07.2020 und des Verwaltungsausschusses vom 22.07.2020
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 21.07.2020, der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 22.07.2020 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
7.1. Technischer Ausschuss
Baugesuche:
- Neubau eines 4-Familienhauses, Grundstück Flst. Nr. 663, Hirschgasse
Für die Errichtung eines 4-Familienhauses und hat der Bauherr einen Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren eingereicht. Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung dazu sein Einvernehmen erteilt.
- Teilnutzungsänderung: Einbau einer Wohnung in Lagerhalle und Erstellung eines Carports, Grundstück Flst. Nr. 365/23, Otto-Höfliger-Straße
Der Bauherr plant den Einbau einer Wohnung in die vorhandene Lagerhalle. Da eine endgültige Stellungnahme der Baurechtsbehörde noch aussteht, hat der Technische Ausschuss vorsorglich und fristwahrend das Einvernehmen zurückgestellt.
- Bauvoranfrage: Abbruch best. Scheuer und Neubau Wohnhaus, Grundstück Flst. Nr. 46, Lauterburger Straße
Zu einem Abbruch der bestehenden Scheuer und dem Neubau eines Wohnhauses an gleicher Stelle wurde eine Bauvoranfrage eingereicht, zu der der Technische Ausschuss nach kurzer Beratung einstimmig sein Einvernehmen erteilt hat.
- Anbau eines Balkons, Grundstück Flst. Nr. 26/1, Im Schopf
Der Bauherr beabsichtigt einen Anbau eines Balkons. Der Technische Ausschuss hat nach kurzer Beratung dazu einstimmig sein Einvernehmen erteilt.
7.2. Verwaltungsausschuss
Kindergarten Arche Noah
- Abschluss eines neuen Kindergartenvertrags mit der katholischen Kirchengemeinde Bartholomä

In dem im kirchlichen Eigentum stehenden katholischen Kindergarten „Arche Noah“ bestehen derzeit drei Kindergartengruppen. Die neue Krippengruppe wurde zum 01.10.2019 eingerichtet. Während die Gemeinde Bartholomä für die beiden schon vorher bestehenden Gruppen (Regelgruppe bzw. Gruppe mit verlängerten Öffnungszeiten/altersgemischte Gruppe) anteilig den Abmangelbetrag übernimmt, ist für die neue Krippengruppe vereinbart, dass die Gemeinde Bartholomä die volle Finanzierung trägt.
Die katholische Kirchengemeinde beantragte den Abschluss eines neuen Kindergartenvertrages für den laufenden Betrieb, mit dem Ziel, den Kostenanteil der Kirchengemeinde zu verringern.
Einer Beteiligung am Abmangel mit gerade noch 4 % durch die kath. Kirchengemeinde, bei einer Beteiligung der Gemeinde Bartholomä mit 96 % am Defizit (Saldo der Ausgaben abzüglich der Einnahmen) hatte die Gemeinde bereits zugestimmt, wie auch der höheren Eingruppierung des pädagogischen Personals und dem zeitlich erhöhten Umfang der Leiterinnen für die administrativen Führungsaufgaben.
Dem so nun darauf vorliegenden neugefassten Kindergartenvertrag hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung abschließend zugestimmt.
  1. Bekanntgaben/Verschiedenes
Unter dem Punkt „Verschiedenes“ beschloss der Gemeinderat bzw. informierte der Bürgermeister zu nachfolgenden Punkten:
8.1. Baugesuch: Aufstockung des bestehenden Sport- und Bildungszentrums
- Umbau und Modernisierung des „Turnerheims“, Grundstücke Flst.Nr. 195 und 196, Zum Turnerheim - Befreiung von den Bestimmungen zur Gaubensatzung

Für die geplanten Dachaufbauten am „Turnerheim“ sind Ausnahmen von der rechtskräftigen Gaubensatzung der Gemeinde erforderlich, die der Gemeinderat nach kurzer Beratung mit Blick auf die städtebaulich gefällige Lösung, der Solitärstellung und der besonderen Lage des Gebäudes am Bärenberg einstimmig erteilte.
8.2. Finanzsituation der Gemeinde
- Auswirkungen durch die Cornakrise

Über die Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen durch die wirtschaftlichen Beschränkungen der Coronakrise berichtete Kämmerin Löhn. Die Gemeinde müsse damit rechnen, dass ihr im laufenden Jahr ein Anteil an der Einkommenssteuer mit rd. 150.000,--€ fehle. Trotz des Rettungsschirms für die Kommunen werde dieses Haushaltsjahr und die künftigen Jahre eine echte Herausforderung darstellen.
8.3. Umschuldung eins Kredits für PV-Anlagen
Für die erstellen Photovoltaikanlagen am neuen Rathaus und am Feuerwehrhaus hatte die Gemeinde im Jahr 2010 zur Finanzierung ein zinsgünstiges Darlehen über die KFW aufgenommen. Die Kämmerin informierte, dass die Zinsbindung im August auslaufe, die KFW jedoch ein sehr günstiges Angebot zur Verlängerung angeboten habe. Der Gemeinderat hat nach Überprüfung anderer Angebote zugestimmt, die Verlängerung mit der KFW einzugehen.
8.4. Änderung der Geschäftsbedingungen für Verwahrentgelt bei der Kreissparkasse Ostalb
Die Kreissparkasse Ostalb hat allen Städten und Gemeinden angekündigt, beim Verwahrentgelt, also beim Girokontobetrag von über 1 Mio. € ab November „Strafzinsen“ von 0,5 % zu erheben. Da es sich bei den Konten um Steuergelder, Gebühren und Entgelte der Bürgerinnen und Bürger handle, wurde die Verwaltung beauftragt, nach Lösungen zur Vermeidung dieser Negativzinsen zu suchen.
8.5. Teilnahme an der Ausschreibung des Landesförderprogramm „Gemeinsam: schaffen“
Der Bürgermeister informierte über ein Landesförderprogramm, das sich an Vereine richte und u.a. Freizeiteinrichtungen fördere. Aktuell seien dazu von Vereinen Überlegungen im Bereich „Wirtsberg“ vorhanden, wobei diese Planung im engen Austausch unter den Vereinen, den Behörden und der Jagdgenossenschaft zur gegebenen Zeit beraten werden müsse.
8.6. Freischaltung der Glasfaserhausanschlüsse im Neubaugebiet „Hirschrain-Nord, Erste Erweiterung“ durch die NetCom BW
Da die Telekommunikation im Erweiterungsbereich des Neubaugebiets ausschließlich auf der kommunalen Glasfaser liege, sei er sehr froh, dass mit dem ersten Bezug der neuen Wohngebäude zugleich dort das neue Netz durch den Betreiber, die NetCom BW, freigeschaltet wurde, so der Bürgermeister.
8.7. Fragebögen zur Aktion „RegioWIN“
Der Bürgermeister verwies auf diese Fragebogen-Aktion und bat um eine rege Beteiligung der Gemeinderäte.
8.8. Digitalisierung der Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr Bartholomä
- Einsatz der digitalen Meldeempfänger

Die analoge Alarmierung der Freiwilligen Feuerwehr gehört der Vergangenheit an. Bis spätestens zum 1. September wird die Alarmierung durch die Leitstelle digital erfolgen und die Bartholomäer Wehr wird zu den ersten Wehren im Landkreis zählen, da die Gemeinde bereits im letzten Jahr die digitalen Meldeempfänger angeschafft habe, so Bürgermeister Kuhn.
  1. Anfragen der Gemeinderäte
Zulässigkeit eines Holzbaus und Bautätigkeiten auf privatem Grundstück
Die Anfrage eines Gemeinderats richtete sich zur Zulässigkeit eines Holzbaus in der Beckengasse und zu aktuellen Bautätigkeiten auf einem privatem Grundstück in der Gaisgasse.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 20.25 Uhr. Eine nicht-öffentliche Sitzung mit drei Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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