Aus dem Gemeinderat

Sitzungsbericht der Gemeinderatssitzung vom 19.05.2021
Anwesend: Bürgermeister Kuhn sowie 10 Gemeinderäte
Zuhörer: 7
Beginn der Sitzung: 18.30 Uhr
Ende der Sitzung: 19.45 Uhr
 
  1. Bartholomäer Tourismusprogramm „Puls 3“
    - Ausschreibung der Leistungen
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä trägt seit nahezu dreißig Jahren, seit dem Jahr 1991, das touristische Prädikat „Staatlich anerkannter Erholungsort“.
Vor der Corona-Pandemie waren in der Gemeinde jährlich rund 35.000 Übernachtungen im Beherbergungswesen mit einer mittleren Aufenthaltsdauer der Gäste von 2,6 Tagen zu verzeichnen gewesen (Quelle: Statistisches Landesamt Baden-Württemberg, Jahr 2018). In unserer Gemeinde sind 428 Gäste-Schlafgelegenheiten vorhanden. Bartholomä war in der Region Ostwürttemberg bislang Spitzenreiter im Verhältnis der Übernachtungszahlen bezogen auf die Anzahl der Einwohner.
Bartholomä ist Naherholungsdestination für Wanderer, Radfahrer, Erholungssuchende und Wintersportler. Viele Tagesgäste nutzen die landschaftlich schöne Lage zu Sport und Erholung, sommers wie winters.
Darüber hinaus bieten Unterkunftsbetriebe Möglichkeiten der Übernachtung an; Dienstleister, Vereine, Arbeitskreise und Organisationen bieten zudem Vielfältiges zur touristischen Ausrichtung.
Im Frühjahr 2018 hatten sich auf Einladung der Gemeindeverwaltung Vertreter aus den örtlichen Vereinen und Organisationen, die Radsportfreunde Bartholomä, Skiclub Heubach-Bartholomä, Schwäbischer Albverein, TSV Bartholomä und Vertreter unseres Loipenteams und des Schwäbischen Turnerbundes in einem Arbeitskreis getroffen, um sich zu den Themen „Wandern/Radfahren/Nordic“ auszutauschen und Maßnahmen zur Verbesserung zu beraten.
Entstanden ist daraus die Idee, durch ein touristisches Gesamtkonzept unter dem Titel „Puls 3“ eine neue touristische Marke zu installieren.
In einer öffentlichen Gemeinderatssitzung im September 2019 wurde dieses touristische Konzept der Öffentlichkeit durch das beauftragte Büro Mantel Design vorgestellt.
Der Gemeinderat sich einstimmig für eine Realisierung des Konzepts ausgesprochen, sofern das Land Baden-Württemberg über das Tourismusinfrastrukturprogramm Zuschussmittel dazu bewilligt.
In der „aktuellen Stunde“ Ende November 2019 wurde das Konzept ausführlich in der Öffentlichkeit dargelegt und zudem online über den Internetauftritt der Gemeinde Bartholomä dazu informiert.
Bei den Haushaltsberatungen 2020 hat sich der Gemeinderat entschieden, das Volumen des ursprünglich geplanten Konzepts mit 320.000,--€ Gesamtkosten herunterzunehmen und mit einem Antragsvolumen von knapp 144.000,--€ den Zuschussantrag beim Land zu stellen. Aus dem ursprünglichen Konzept wurden die Sanierung der Wanderparkplätze – mit Ausnahme des Wanderparkplatz „Adelheid Stoile“ – herausgenommen.
Damit bleibt dennoch der Dreiklang beim „Puls 3“ „Wandern/Radfahren/Nordic“ erhalten.
Im April 2020 wurde der Antrag der Gemeinde Bartholomä positiv vom Land Baden-Württemberg mit einem Zuschussbetrag in Höhe von rd. 40.000,-- € bei angemeldeten Kosten von rund 144.000,--€ bewilligt.
Das Programm Puls 3 teilt sich in die nachfolgenden Komponenten auf:
Es geht im Wesentlichen um eine bessere Ausschilderung der bestehenden Wanderwege. Für die Wanderstrecken ist ein schlüssiges, anhand der bestehenden Wanderrouten der Nachbargemeinden abgestimmtes Gesamtkonzept erforderlich, bei der die standardisierten Wege-Beschilderungen Berücksichtigung finden. Dazu hat die Gemeinde das Büro für Wandertourismus Hans-Georg Sievers, Emmendingen, beauftragt.
Das Büro hat in Zusammenarbeit mit dem Schwäbischen Albverein und der Gemeindeverwaltung eine Gesamtkonzeption erarbeitet und eine Aufstellung der einzelnen Standorte für die künftigen Wegzeiger und eine Gesamtmaterialaufstellung gefertigt.
In dem Zusammenhang erfolgt auf neuen Einstiegstafeln an den Wanderparkplätzen eine eigene Darstellung der „Bartholomäer Wanderwege“ im Gesamtkonzept von Puls 3. Diese (Einstiegs-)Tafeln dienen der Ergänzung und Konkretisierung der bereits vorhandenen Übersichtstafeln des Sagenhaften Albuch mit der „Wanderblume“.
Zum Thema „Wandern“ sind keine eigenen Faltblätter eingeplant, jedoch werden die Wanderwege online gestellt und beworben.
In dem Zusammenhang ist geplant, den Wanderparkplatz „Adelheid Stoile“ an der L 1162 zu sanieren. Der immense Parkdruck im Winter 2020/21 hat gezeigt, dass es sinnvoll ist, den Parkplatz zudem zu erweitern. Dazu soll ein Bauantrag eingereicht und anschließend auf der Grundlage der Genehmigung eine Ausschreibung für die Tiefbauarbeiten erfolgen.
Für die Radrouten hat der Verein der Radsportfreunde insgesamt fünf Rundstrecken ausgearbeitet. Die Radtouren werden entlang der Strecke nicht gesondert beschildert, sondern lediglich auf den Einstiegstafeln an unseren Wanderparkplätzen dargestellt und online abrufbar gemacht. Geplant ist, hier mit Einzelkarten als (Papier-) Faltpläne über die fünf Strecken zu informieren und diese zu bewerben.
Das Thema „Nordic“ teilt sich in Nordic-Winter und Nordic-Sommer. Für den Winter wird das bestehendes Langlauf-Loipennetz auf den Einstiegstafeln abgedruckt und beworben. Nordic-Sommer stellt die bestehenden zwei X-CO-Trails dar, die im Jahr 2014 gemeinsam mit dem Schwäbischen Turnerbund (STB) beim Konzept „Gymwelt“ und einer Gruppe ehrenamtlich engagierter Bürger entwickelt wurden. Dazu zählt auch die Gymstation „Fünf Esslinger“.
Im Zuge von Puls 3 ist geplant, diesen X-Co-Trail durch einen neuen „Fitnessparcours“ zu ergänzen. Die Idee, einen „neuen“ Trimm-Dich-Pfad anzulegen wurde insbesondere auch vom TSV Bartholomä geprüft, mit Blick auf die Kosten und der Inanspruchnahme neuer Strecken im Wald wegen des damit verbundenen Eingriffs aktuell jedoch noch zurückgestellt.
Anstatt eines Trimm-Dich-Pfads soll ein Fitnessparcours auf der bestehenden Strecken X-CO-Trail geschaffen werden. Weiterhin besteht die Idee, beim Thema Nordic auch geübte Nordic-Skating-Strecken rund um Bartholomä darzustellen.
Zu diesen drei „Puls 3“ – Bereichen wird auf Einstiegstafeln auf allen Wanderparkplätzen um Bartholomä informiert werden. Damit sind die Einstiege dreigeteilt, d.h. es gibt drei Tafeln je zu den Themen Wandern/Radfahren/Nordic in der Größe von ca. 1,4 m x 1,2 m, wobei die Tafel „Nordic“ beidseitig entsprechend der Jahreszeit und damit „wendbar“ ist.
Auf den nachfolgenden neun Wanderparkplätzen sollen die Einstiegstafeln aufgestellt werden:
- Adelheid Stoile (L 1162)
- Innerer Kitzing (Kapelle)
- Äußerer Kitzing
- Kühholz
- Rötenbach (West)
- Sportgelände (Im Schopf)
- Skigelände (Wirtsberg)
- Amalienhof (Haflinger Straße)
- Sport- und Bildungszentrum (STB), Zum Turnerheim
Die inhaltliche und grafische Gestaltung der Tafeln, wie auch für die Faltblätter „Radfahren“ und „Nordic“ übernimmt das Büro Mantel Design. Für das Material zur Herstellung der Tafeln und für den Druck ist eine Ausschreibung durchzuführen und eine Fachfirma zu beauftragen.
Es sind darüber hinaus verschiedene Möblierungen (Ruhe- und Sitzbänke) eingeplant.
Dabei sollen mehrere zusätzliche Sitzbänke in Holz beauftragt und darüber hinaus zwei „Himmelssessel“ im Bereich des Wirtsbergs mit Blick auf die Ortslage Bartholomä erstellt werden.
Im Haushaltsplan 2021 ist für das Projekt „Puls 3“ ein Kostenansatz in Höhe von 144.000,--€, bei Einnahmen durch Zuschüsse von rd. 40.000,--€, enthalten.
B. Beratung und Beschlussfassung
Bürgermeister Kuhn stellte dem Gremium das umfangreiche Konzept und die darin enthaltenen einzelnen Komponenten vor. Dabei dankte er den anwesenden Vertretern der Vereine der Radsportfreunde, dem Schwäbischen Albverein, dem Skiclub und dem TSV, wie auch dem Loipenteam für deren Unterstützung.
Dipl.-Ing. Helmut Kolb erläuterte sodann die Planung zur Sanierung und der Erweiterung des Parkplatzes „Adelheid Stoile“. In der weiteren Beratung unterstrich das Gremium die Wichtigkeit dieses Parkplatzes und sprach sich tendenziell für eine Erweiterung aus. Die Verwaltung wurde beauftragt, das erforderliche Baugesuch vorzubereiten und die Eigentümer der angrenzenden Grundstücke zu beteiligen. Weiterhin wurde aus der Mitte des Gremiums angeregt, alle Veröffentlichungen mit einem QR-Code zu versehen. Sodann nahm das Gremium von dem Tourismuskonzept „Puls 3“ und dem Stand der Planungen zustimmend Kenntnis und beauftragte die Verwaltung, die Ausschreibung/Angebotseinholung der besprochenen Leistungen, Materialien und Ausstattungen durchzuführen.
  1. Europäisches Förderprogramm „LEADER“
    - Interessensbekundung an einer Fördergebietskulisse
A. Sachverhalt
Die Gemeinde Bartholomä war ab dem Jahr 2009 bis ins Jahr 2015 Teil der Fördergebietskulisse „LEADER“ der Aktionsgemeinschaft „Brenzregion“.
In dieser Zeit konnte die Gemeinde eine Reihe von infrastrukturellen Projekten durchführen, die ihr ohne Unterstützung des europäischen Förderprogramms nicht möglich gewesen wären.
So wurden in der Gemeinde u.a. das Gemeindeentwicklungskonzept in den Jahren 2013/2014 gefördert. Die Herstellung eines Kulturhofs Amalienhof, die Schaffung barrierefreier Wege, u.a. mit Querungshilfe an der L 1162, die Gymwelt und der Lückenschluss des Radweges im Möhnhof wurden über dieses Förderprogramm erst möglich.
Durch eine gesetzliche Begrenzung der Größe der jeweiligen Fördergebietskulissen in Baden-Württemberg, war der Verbleib in der Aktionsgruppe Brenzregion über das Jahr 2015 hinaus nicht mehr machbar. Die Gemeinde Bartholomä hat sich in den Jahren 2015/16 für eine Bewerbung mit einer Kulisse „Stauferland“ eingesetzt; diese geplante Gruppe hatte allerdings beim Zulassungsverfahren im Jahr 2016 beim Land keine Berücksichtigung gefunden.
Aktuell werden nun landesweit Vorbereitungen für eine neue Fördergebietskulisse auf Landes- bzw. europäischer Ebene getroffen. Ein neues Förderprogramm soll bis ins Jahr 2027 reichen. Daher wurden seitens der Gemeinde Gespräche mit beiden Landkreisen Ostalbkreis und Heidenheim geführt. Im Landratsamt Heidenheim ist die Geschäftsstelle der LEADER-Aktionsgruppe Brenzregion angesiedelt. Die Geschäftsstelle der Aktionsgruppe Brenzregion begrüßt das Interesse unserer Gemeinde.
Die ersten geplanten Themenschwerpunkte der Brenzregion decken sich inhaltlich ideal mit den Schwerpunkten und Herausforderungen der Gemeinde Bartholomä, so dass sich eine künftige Fördergebietskulisse einschließlich der Gemeinde Bartholomä als sehr sinnvoll darstellt und zudem deutlich macht, dass unabhängig von Kreisgrenzen die Bewältigung inhaltlicher Themen und Herausforderungen gemeinsam in einem homogenen, natürlichen Bereich und einem somit gebietsübergreifenden Engagement mindestens genauso gut erreicht werden kann:
  • Wohnen, Leben und Arbeiten – Attraktiv und lebenswert gestalten
  • Energiewende – wir bringen Klimaschutz voran
  • Bildung und Qualifizierung – wir fördern soziales Miteinander
  • Frauen – zukunftsorientiert qualifizieren und Berufstätigkeit fördern
  • Natur- und Kulturerbe – Umwelt bewahren, Umweltbildung stärken
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister warb für eine starke Bewerbung und stellte die Vorteile des europäischen Förderprogramms dar. Der Gemeinderat begrüßte in seiner Beratung die Initiative, gemeinsam in einer geplanten Aktionsgruppe der Brenzregion, sich um eine LEADER Anerkennung zu bemühen und beschloss einstimmig, dieses Interesse und damit eine Bewerbung der Aktionsgruppe Brenzregion umfänglich zu unterstützen.
  1. Abschluss eines Stromlieferungsvertrags
A. Sachverhalt
Mit der EnBW/ODR, Ellwangen besteht aufgrund der aktuellen Vereinbarung ein Stromlieferungsvertrag bis Ende des Jahres 2021, wonach die EnBW/ODR AG der Gemeinde für ihre Anlagenstandorte elektrische Energie liefert.
Die EnBW/ODR hat nun ein neues Lieferangebot ab dem Jahr 2022 unterbreitet. Es umfasst folgende Punkte:
  • Die Grundlaufzeit des neuen Kommunalvertrages zur Stromlieferung ab 1.1.2022 beläuft sich auf 48 Monate
  • Die Kalkulationsgrundlage bildet die Bündelungssauschreibung des Gemeindetags 2020 (Lieferung 2021 bis 2023) des Gemeindetags-Service (GT)
  • Die Kommunen erhalten einen einheitlichen Energiepreis in ct/kWh für die jeweiligen Lose (Leitungsgemessene Anlagen, Straßenbeleuchtung, Tarifabnahmestellen und Wärmestrom), zuzüglich Netznutzungsentgelte und Konzessionsabgabe und zzgl. aller anfallenden Steuern und Abgaben und Umlagen
  • Es besteht die Möglichkeit, die Zusatzoption „Ökostromlieferung aus 100% Wasserkraft auszuwählen. Der Aufschlag für die Lieferung von Grünstrom beträgt 0,189 ct/kwh auf den Arbeitspreis Energie
Die Entwicklung des Strommarktes seit dem letzten Vertragsabschluss im Jahr 2018 war geprägt durch deutliche Preiserhöhungen an der Strombörse EEX, dem größten Handelsplatz für Energie in Europa. Für die Verbrauchsstellen der Gemeinde Bartholomä beläuft sich der Verbrauch voraussichtlich auf insgesamt 349.171 kWh/a.
Im Jahr 2018 hatte die EnBW bei der Straßenbeleuchtung von einem Verbrauch mit 128.870 kWH/a gerechnet, aktuell wird hier lediglich noch mit 107.883 kWh/a kalkuliert, diese Stromeinsparung dürfte wesentlich auf die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED zurückzuführen sein. Bei Zugrundelegung des neuen höheren Preises werden sich dennoch die Kosten um ca. 6.500,--€ und damit um 7,8 % erhöhen.
Die Gemeindeverwaltung hat den angebotenen Preis der EnBW geprüft. Gleichzeitig hat die Gemeindeverwaltung von einem anderen regionalen Anbieter für die genannten Gesamtmengen ein Angebot zum bloßen Vergleich eingeholt. Dabei zeigt sich, dass das Angebot der EnBW günstiger ist.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister stellte dem Gemeinderat zur Diskussion, dem Angebot zur 100%igen Ökostromlieferung näherzutreten. In diesem Falle erfolge ein Aufschlag mit 0,189 ct/kWh auf den Arbeitspreis Energie. Nach kurzer Beratung stimmte der Gemeinderat dem Abschluss des Stromlieferungsvertrages mit der EnBW/ODR zum 01.01.2022 unter der Maßgabe zu, 100%Ökostrom für die öffentlichen Liegenschaften zu beziehen.
  1. Grüncontainerplatz
    – Neuanlegung am Gemeindebauhof
A. Sachverhalt
In der Gemeinde Bartholomä bestehen zwei Standorte für Grüncontainer zur Beseitigung von Grünabfällen/Grünschnitt aus privaten Haushaltungen. Der Standort am Gemeindebauhof, Brunnenfeldstraße, wird von der für Abfälle zuständigen Gesellschaft im Ostalbkreis für die Abfallbewirtschaftung mbH (GOA) betrieben. Der weitere Standort am Ende der Wolf-Hirth-Straße im Amalienhof, wird von der Gemeinde Bartholomä zusätzlich in freiwilliger Aufgabenerfüllung mit Ausnahmegenehmigung vorgehalten, da in unserer Gemeinde lediglich ein Standort der GOA nicht ausreichend wäre.
Seit geraumer Zeit befasst sich die Gemeinde Bartholomä mit der Überlegung, wenigstens einen Standort Kunden freundlicher anzubieten.
Das Problem besteht nämlich in dem hohen Einwurf an den Containern, der nur über eine Treppe erreichbar ist. Eine Lösung ist es, den Container abzusenken, damit die Barriere und damit der hohe Einwurf für die Bürger entfallen.
Nach einem Gespräch mit dem damaligen Geschäftsführer der GOA, Herrn Forster, wurde klar, dass sich die zuständige Abfallbewirtschaftungsgesellschaft nicht um die baulichen Fragen kümmert, vielmehr dies eine Angelegenheit der Gemeinde ist.
Daher hat die Gemeinde Bartholomä ein Planungsbüro beauftragt, um eine bauliche Lösung für den Standort am Gemeindebauhof zu finden.
B. Beratung und Beschlussfassung
In der Gemeinderatssitzung wurden nun die Planungen durch Dipl.-Ing. Helmut Kolb für den neuen Standort vorgestellt. An der Nordseite des Bauhofgebäudes soll durch einen höhenverschiedenen Bereich eine PKW-Zufahrt und eine Abfahrt über eine Rampe hergestellt werden. Der Containerbereich selber liegt niveauversetzt tiefer, sodass eine Entladung und eine Entsorgung des Grüngutes von oben bequem möglich ist. Die baulichen Kosten für diese Gesamtanlagen belaufen sich auf rund 78.000,--€. Grundsätzlich sprach sich der Gemeinderat sehr einmütig für eine solche Lösung an dem Standort aus, regte jedoch verschiedene Varianten zum Aufstellplatz und der Anordnung des Grüncontainers an. Bevor endgültig die Planung festgestellt werden kann, wurde das Planungsbüro beauftragt, die Anregungen in die Planungen einzuarbeiten, bzw. die vorgeschlagenen Varianten nochmals intensiv zu untersuchen.
  1. Beteiligung der gemeinsamen Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH
    - Zustimmung der Gemeinde
A. Sachverhalt
Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus. Die Gemeinde Bartholomä ist Mitglied beim interkommunalen Verbund Komm.Pakt.Net, einer selbständigen gemeinsamen Kommunalanstalt des öffentlichen Rechts (KAöR). Komm.Pakt.Net gehören viele Landkreise und rd. 200 Städte und Gemeinden an, darunter auch der Ostalbkreis und alle 42 Städte und Gemeinden im Landkreis. Die Komm.Pakt.Net plant eine Beteiligung an der neuen OEW Breitband GmbH.
Der flächendeckende Breitbandausbau erfordert enorme Investitionen, die erst nach langer Laufzeit rentabel werden. Es gibt aber Investoren, die an dieser Art sicherer, langfristiger Investitionen (25 bis 30 Jahre) sehr interessiert sind. Aus diesen Grundüberlegungen beabsichtigt die OEW, eine OEW Breitband GmbH für den Breitbandausbau zu gründen, an der sich Komm.Pakt.Net beteiligt.
Der Ausbau über die OEW Breitband GmbH soll additiv zum Ausbau der Städte und Gemeinden mit Komm.Pakt.Net erfolgen. Gemeinsam mit einem weiteren starken kommunalen Partner besteht für die beteiligten Kommunen von Komm.Pakt.Net die Chance, den Ausbau der passiven glasfaserbasierten Breitbandinfrastruktur deutlich zu beschleunigen.
Konkret ist ein Zusammenschluss der bestehenden kommunalen Breitbandverbünde in und um das Komm.Pakt.Net-Gebiet mit der OEW Breitband GmbH geplant.
Mithilfe der Finanzierung der OEW Breitband GmbH wäre der Glasfaserausbau in den Kommunen in den „grauen Flecken“ in einer Geschwindigkeit möglich, die mit der aktuellen Konstellation nicht erreicht werden kann. Der Ausbau erfolgt im Betreibermodell und die Infrastruktur verbleibt in kommunaler Hand, der OEW. Damit hat die kommunale Seite Einfluss auf die Gestaltung der Netzbetriebsverträge einschließlich der Endkundenpreise.
Es ist vorgesehen, dass sich Komm.Pakt.Net mit 25.000 € an der OEW Breitband GmbH beteiligt. Dies entspricht ungefähr einer Beteiligung von einem Prozent an der Gesellschaft und somit nur einem sehr geringen Anteil. Dieser Betrag wird von Komm.Pakt.Net aufgebracht.
Die Corona-Krise führt deutlich vor Augen, wie wichtig die Glasfaserinfrastruktur ist. Mit diesem Engagement würden die Beteiligten von Komm.Pakt.Net nicht nur ihren ursprünglichen Gründungsgedanken verfolgen. Sie könnten damit auch noch schlagkräftiger für gleiche Lebensverhältnisse im ländlichen Raum sorgen und damit zur Steigerung der Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der Raumschaft beitragen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Gemeinderat nahm vom Sachvortrag des Bürgermeister zur Beteiligung der Komm.Pakt.Net an der zu gründenden OEW Breitband GmbH Kenntnis und beschloss nach kurzer Beratung einstimmig, dieser Beteiligung zuzustimmen.
  1. Bürgermeisterwahl am Sonntag, 13.06.2021
    - Vorbereitende Beschlüsse
A. Sachverhalt
Der Gemeinderat Bartholomä hat in seiner öffentlichen Sitzung im Dezember 2020 die wesentlichen Beschlüsse zur Vorbereitung und Durchführung der Bürgermeisterwahl getroffen.
Der Gemeindewahlausschuss trat nun am Montag, 17.05.2021, in öffentlicher Sitzung zusammen und hat die eingegangenen Bewerbungen zur Bürgermeisterwahl zugelassen.
Nun steht die Entscheidung des Gemeinderates über die Veranstaltung/Durchführung einer öffentlichen Bewerbervorstellung im Sinne der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg an. Die Gemeinde kann den Bewerbern, deren Bewerbungen zugelassen worden sind, Gelegenheit geben, sich den Bürgern in einer öffentlichen Versammlung vorzustellen. Dem Wesen der Volkswahl des Bürgermeisters entspricht es, dass sich die Bevölkerung ein Bild von der Persönlichkeit der Bewerber machen kann.
Dieses zu vermitteln, ist in erster Linie Sache der Bewerber selbst, die hierbei wiederum z. B. durch politische Gruppierungen oder auch Bevölkerungsgruppen unterstützt werden können.
Nach dem geltenden Recht steht es im Ermessen der Gemeinde, ob sie den Bewerbern Gelegenheit zu dieser Form der öffentlichen Vorstellung gibt. Die Gemeinde hat sich bei der Entscheidung, ob sie eine Bewerbervorstellung durchführen will, von sachgerechten Erwägungen leiten zu lassen. Ob eine Bewerbervorstellung stattfindet, entscheidet der Gemeinderat.
Die Bewerber haben keinen Anspruch auf Durchführung einer Bewerbervorstellung, da die Bewerbervorstellung durch die Gemeinde ausschließlich dem Interesse der Öffentlichkeit dient. Wie dargestellt, ist es Aufgabe der Bewerber selber, sich in der Bürgerschaft vorzustellen und diese zu informieren.
Von einer Vorstellung kann beispielsweise Abstand genommen werden, wenn die Veranstaltung nicht zweckdienlich ist (z. B. wegen fehlender Ernsthaftigkeit der Bewerber oder Missbrauch der Veranstaltung) oder wenn der Amtsinhaber einziger Bewerber ist.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der stellvertretende Bürgermeister Rudi Grimmbacher informierte darüber, dass der Gemeinde zwei Bewerbungen zugegangen sind und der Gemeindewahlausschuss beide Bewerber zur Wahl zugelassen habe. Es sei ein zusätzliches Angebot an die Bürgerschaft, eine öffentliche Bewerbervorstellung durchzuführen. Mit Blick auf die momentane Coronalage sei allerdings eine öffentliche Vorstellung – im übrigen auch in der Form einer Online-Veranstaltung – mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Nach kurzer Beratung und der Diskussion im Gremium, beschloss der Gemeinderat einstimmig, aktuell keine allgemeine öffentliche Vorstellung anbieten zu können, da die momentane Coronalage eine solche größere Veranstaltung nicht erlaubt.
  1. Annahme von Spenden und Sponsoring
A. Sachverhalt
Gemäß den gesetzlichen Regelungen hinsichtlich der Annahme und Behandlung von Zuwendungen sind vom Gemeinderat weitere Spenden formal zu beschließen. In Höhe von insgesamt 40 € sind zugunsten der „Aktion Loipe“ Spenden eingegangen.
B. Beratung und Beschlussfassung
Der Bürgermeister dankte allen Unterstützern sehr herzlich. Ohne weitere Aussprache wurden die Spenden sodann formal vom Gemeinderat einstimmig angenommen.
  1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Technischen Ausschuss vom 11.05.2021
Der Technische Ausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 11. Mai 2021 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
8.1. Herstellung eines gemeinschaftlichen Urnengrabfeldes am Friedhof
Bei einer Ortsbesichtigung am Friedhof hat der Technische Ausschuss das Material für die Urnengrababdeckplatten festgelegt. Der Technische Ausschuss sprach sich für die Anordnung der Grabplatten in der Größe von 400 x 500 aus, unter der Maßgabe, dass der Abstand zwischen den benachbarten Platten 250 beträgt. Für die Grabplatten wird eine Muschelkalkplatte verwendet. Für die Beschriftung der Platte wird analog wie der Beschriftung der Grabplatte der Urnenstelen eine „Bronze-Schrift“ zugelassen. Das Büro Sigrid Bombera holt für diese Platten nun Preisangebote ein, beauftragt wird das wirtschaftlichste Angebot. Sobald die Platten und die noch ausstehende Bodenabdeckung für den zentralen Baum geliefert sind, kann das Urnengrabfeld vom Gemeindebauhof abschließend fertiggestellt werden.
8.2. Bausachen
a.) Anbau an der Südseite, Grundstück Flst.Nr. 781, Ponyweg
Der geplante Anbau überschreitet die im Bebauungsplan „Amalienhof, 5.Änderung“ festgesetzte Grundflächenzahl. Der Technische Ausschuss hat dieser Überschreitung nicht zugestimmt, jedoch beschlossen, sofern die Planung die Grundflächenzahl mit 0,25 einhält, dass das kommunale Einvernehmen gegeben ist.
b.) Errichtung einer Stützmauer, Grundstück Flst.Nr. 627/21, Rehweg
An der Südseite des Grundstücks, das innerhalb des rechtkräftigen Bebauungsplans „Hirschrain-Nord“ liegt, ist eine bis zu 2 m hohe Stützmauer geplant. Der Technische Ausschuss hat eine Zustimmung zum Vorhaben noch zurückgestellt, da dem Gremium nicht klar ist, wie eine erforderliche Absturzsicherung gestaltet wird.
c.) Befreiung für eine Gerätehütte, Grundstück FlstNr. 213/3, Schorrenweg
Da die Befreiung wegen der festgesetzten Höhe im Bebauungsplan „Oberes Brunnenfeld, 5. Änderung und 1. Erweiterung“ unwesentlich ist, hat der Technische Ausschuss das Einvernehmen zur Befreiung erteilt.
d.) An- und Umbau des bestehenden Wochenendhauses, Neubau Stellplatz und Holzzaun, Grundstück Flst.Nr. 819/1, Trakehnerstraße
Für das Vorhaben ist eine Reihe an Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Amalienhof, 5.Änderung“ erforderlich. Mit dieser Gesamtzahl an Abweichungen erkennt die Baurechtsbehörde, dass dadurch die Grundzüge der Bebauungsplanung tangiert sind und eine Befreiung vom Bebauungsplan damit rechtlich nicht möglich ist. Der Technische Ausschuss hat daher das Vorhaben abgelehnt, bzw. seine Entscheidung zurückgestellt.
  1. Verschiedenes/Bekanntgaben
Der Bürgermeister informierte über die nachfolgenden Punkte:
9.1. Kenntnisnahme der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses vom 12.05.2021
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner nicht-öffentlichen Sitzung am 12. Mai 2021 die nachfolgenden Beschlüsse gefasst, die der Öffentlichkeit und dem Gemeinderat zur Kenntnis gegeben wurden:
a.) Personalangelegenheiten
Auf die ausgeschriebenen Stellen „Amtsbote“ und „Hilfskraft Verwaltung“ im amtlichen Teil des Mitteilungsblatts vom Freitag, 23.04.2021, hat es gleich mehrere Bewerbungen gegeben. Auf die Ausschreibung „Reinigungskraft“ war keine Resonanz vorhanden.
Nach ausführlicher Beratung hat der Verwaltungsausschuss für die Stelle „Amtsbote“ Herrn Wolfgang Keilitz und für eine befristete Anstellung als Hilfskraft in der Verwaltung Frau Sina Ammerl gewählt. Beide Stellen sind in stundenweiser Beschäftigung in einem geringfügigen Umfang zu besetzen.
b.) Zusatznamen
Der Verwaltungsausschuss hatte sich nach seiner Beratung in der Sitzung im Februar dafür ausgesprochen, die Bürgerschaft einzubinden und um Mitteilung zu bitten, ob die Bürgerinnen und Bürger sich für eine solche Initiative „Zusatznamen“ aussprechen.
Daher wurde über das Internet eine solche Umfrage erstellt.
Es wurden dabei 107 Stimmen online und zwei Stimmen per Post abgegeben, davon 96 Ja- Stimmen und 13 Nein –Stimmen.
Insgesamt also:
109 abgegebene Stimmen
96-Ja – Stimmen 88,07 %
13-Nein-Stimmen 11,93 %
Die sehr überwiegende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger möchte daher das Thema weiter vertiefen und in eine solche Überlegung eines Zusatznamens starten.
Der Verwaltungsausschuss hat vom Umfrageergebnis in seiner Sitzung am 12. Mai Kenntnis genommen und sich zunächst enttäuscht gezeigt, dass die erste Resonanz in unserer Bürgerschaft so gering ausgefallen ist.
Dennoch möchte der Verwaltungsausschuss das Thema weiter voranbringen und hat daher beschlossen, die Findung eines Zusatznamens fortzusetzen und die Bürgerschaft zu den zwei Vorschlägen:
- „Der Erholungsort“ oder
- „Das Dorf am Rande des Himmels“
einzubinden und abzufragen.
Der Bürgermeister wurde beauftragt, dazu die Umfrage, die bis zum 30.06.2021 läuft, zu starten. Alles Weitere wird der Gemeinderat dann im Juli 2021 beschließen.
9.2. Aktuelle Corona-Fallzahlen in Bartholomä und Stand Testungen und Impfungen
Über die momentan erfreulich geringe Fallzahl der erkrankten Personen in der Gemeinde, über den Stand der Testungen am Bürger-Testzentrum, in der Laubenhartschule und den Kindergärten und über das Impfangebot an die über 80jährigen und über 70jährigen Bürgerinnen und Bürger informierte der Bürgermeister.
9.3. Bauantrag für geplante Mountainbike-Trails am Wirtsberg
Der Gemeinderat hat sich bereits in der öffentlichen Sitzung im Februar ausführlich mit dem Vorhaben zur Anlegung der Mountainbike-Trails am Wirtsberg befasst. Da die Planung formal einer Baugenehmigung bedarf, hat der Gemeinderat förmlich sein kommunales Einvernehmen erklärt.
9.4. Feststellung der Rechtmäßigkeit der Feuerwehrsatzung und Feuerwehrentschädigungssatzung durch das LRA Ostalbkreis
Der Bürgermeister informierte, dass das Landratsamt nach Prüfung des kommunalen Satzungsverfahrens beide Satzung bestätigt und die Rechtmäßigkeitsvermerke angebracht hat.
 
Ende der öffentlichen Sitzung um 19.45 Uhr. Eine nicht-öffentliche Sitzung mit fünf Tagesordnungspunkten schloss sich an.
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