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Wärmenetz und Betreibermodell
Eine neue Wärmeversorgung – Aber welche?
Vor dieser Frage stehen jeden Tag Tausende Einfamilienhausbesitzer in Deutschland. Die alte Wärmeerzeugung ist alt, kaputt, ineffizient oder entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Eine neue Wärmeversorgung muss her – Aber welche nur?
Wichtige Grundlagen
Um sich für die richtige Wärmeversorgung zu entscheiden, sollte man ein paar grundlegende gesetzliche Bestimmungen kennen:
  • Öl- oder Gaskessel dürfen mittlerweile nach einer Sanierung aufgrund des EWärmeG in Baden-Württemberg nur noch in Verbindung mit einem 15%-igen Anteil erneuerbarer Energien bzw. in Verbindung mit so genannten Ersatzmaßnahmen eingebaut werden. Eine Übersicht über die gesetzlichen Vorgaben sehen Sie hier:

Quelle: Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, 2016
  • Für Neubauten gelten weitaus strengere Regeln, die ab 2021 im Gebäudeenergiegesetz geregelt sind, so dass auch Öl- und Erdgaskessel auf dem letzten Stand der Technik in Verbindung mit Einhaltung der Mindestdämmstandards nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Es müssen dann zusätzlich Wärmerückgewinnungen eingebaut oder stärker gedämmt werden.
  • Das bedeutet, dass bei allen Wohngebäuden verschärfte Standards zur Energieeffizienz gefordert werden bzw. eine herkömmliche fossile Gebäudezentralheizung gar nicht mehr möglich ist, oder durch begleitende und kostenintensive Maßnahmen möglicherweise unwirtschaftlich wird.
In der folgenden Übersicht haben wir die verbreitetsten Wärmeerzeugungstechnologien mit ihren Vor- und Nachteilen zusammengestellt:
Wer über eine neue Wärmeversorgung nachdenkt, der sollte sich auch über einige weitere gesetzliche Regelungen im Klaren sein, die in Kraft sind bzw. absehbar in Kraft treten:
  • Die CO2-Abgabe aus dem Klimaschutzpaket der Bundesregierung:
    Die CO2-Abgabe wird ab dem Jahr 2021 auf alle fossilen Energieverbräuche (außer Strom) fällig. Pro Tonne CO2 werden ab dann Abgaben in Höhe von 35 € erhoben. Bis zum Jahr 2025 soll die Abgabe auf 55 €/t steigen und ab dann zur Zertifikatehandel zwischen 55 und 65 €/t schwanken. Dies bedeutet für einen Haushalt mit 25.000 kWh Erdgasverbrauch eine Kostenmehrbelastung von etwa 300 € im Jahr 2025. Das entspricht einer Preissteigerung von 20%.
  • Ab dem Jahr 2026 dürfen neue Ölkessel nur noch in wenigen Ausnahmefällen (Gebäudedenkmalschutz) verbaut werden. Der Umstieg auf andere Alternativen wird damit notwendig. Dies können etwa Holzpellets sein. Wärmepumpen eignen sich in bestehenden Gebäuden mit bestehenden Heizkörpern weniger, da sie nicht so hohe Vorlauftemperaturen erbringen und daher entweder einer Fußbodenheizung oder vergrößerten Abstrahlflächen der Heizkörper bedürfen. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Solarthermie.
  • Kessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind bei den Investitionskosten oft günstiger als erneuerbare Alternativen. Es ist jedoch wichtig mit einzukalkulieren, dass bei diesen Kesseln ständig Brennstoffe nachgekauft werden müssen, deren Preis aller Voraussicht nach mittelfristig steigen und auf die ab dem Jahr 2021 – wie erwähnt – eine CO2-Abgabe erhoben wird. Wenn man dies berücksichtigt, sind Kessel mit fossilen Brennstoffen über die Lebensdauer betrachtet häufig teurer als erneuerbare Alternativen.
Um Anreize für mehr Energieeffizienz am Gebäude bei den Heizungsanlagen zu schaffen, unterstützt die Bundesregierung den Tausch alter Kessel und den Einbau umweltfreundlicher Geräte mit Fördermitteln. Zentrale Ansprechpartner sind hier das Bafa und die KfW. Die Ansprechpartner dort beraten Sie gerne. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises (EKO) oder an Ihre Verbraucherzentrale.
 
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