Vor dieser Frage stehen jeden Tag Tausende Einfamilienhausbesitzer in Deutschland. Die alte Wärmeerzeugung ist alt, kaputt,
ineffizient oder entspricht nicht mehr den gesetzlichen Vorgaben. Eine neue Wärmeversorgung muss her – Aber welche nur?

Quelle: Baden-Württemberg, Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, 2016
Wer über eine neue Wärmeversorgung nachdenkt, der sollte sich auch über einige weitere gesetzliche Regelungen im Klaren sein, die
in Kraft sind bzw. absehbar in Kraft treten:
- Die CO2-Abgabe aus dem
Klimaschutzpaket der Bundesregierung:
Die CO2-Abgabe wird ab dem Jahr 2021 auf alle fossilen Energieverbräuche (außer Strom) fällig. Pro Tonne CO2 werden ab dann
Abgaben in Höhe von 35 € erhoben. Bis zum Jahr 2025 soll die Abgabe auf 55 €/t steigen und ab dann zur Zertifikatehandel zwischen
55 und 65 €/t schwanken. Dies bedeutet für einen Haushalt mit 25.000 kWh Erdgasverbrauch eine Kostenmehrbelastung von etwa 300 €
im Jahr 2025. Das entspricht einer Preissteigerung von 20%.
- Ab dem Jahr 2026 dürfen neue
Ölkessel
nur noch in wenigen Ausnahmefällen (Gebäudedenkmalschutz) verbaut werden. Der Umstieg auf andere Alternativen wird damit
notwendig. Dies können etwa Holzpellets sein. Wärmepumpen eignen sich in bestehenden Gebäuden mit bestehenden Heizkörpern
weniger, da sie nicht so hohe Vorlauftemperaturen erbringen und daher entweder einer Fußbodenheizung oder vergrößerten
Abstrahlflächen der Heizkörper bedürfen. Gleiches gilt auch für die Nutzung von Solarthermie.
- Kessel, die mit fossilen Brennstoffen betrieben werden, sind bei den Investitionskosten oft günstiger als erneuerbare
Alternativen. Es ist jedoch wichtig mit einzukalkulieren, dass bei diesen Kesseln ständig Brennstoffe nachgekauft werden müssen,
deren Preis aller Voraussicht nach mittelfristig steigen und auf die ab dem Jahr 2021 – wie erwähnt – eine CO2-Abgabe
erhoben wird. Wenn man dies berücksichtigt, sind Kessel mit fossilen Brennstoffen über die Lebensdauer betrachtet häufig teurer
als erneuerbare Alternativen.
Um Anreize für mehr Energieeffizienz am Gebäude bei den Heizungsanlagen zu schaffen, unterstützt die Bundesregierung den Tausch
alter Kessel und den Einbau umweltfreundlicher Geräte mit Fördermitteln. Zentrale Ansprechpartner sind hier das
Bafa und die
KfW. Die Ansprechpartner dort beraten Sie
gerne. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an die
Energie- und Klimaschutzberatung des Ostalbkreises (EKO)
oder an Ihre Verbraucherzentrale.